Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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15.01.2025
Entscheidungen im Verfahren
30.08.2024
Entscheidungen im Verfahren
30.08.2024
Sonstiges
30.08.2024
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
08.01.2024
Sonstiges
13.11.2015
Sonstiges
11.11.2015
Eröffnungen
21.08.2015
Sicherungsmaßnahmen
01.04.2015 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2013 bis zum 31.12.2013
07.03.2014 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012
03.05.2013 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011
13.04.2012 Jahresabschluss/Jahresfinanzbericht
05.04.2011 Jahresabschluss/Jahresfinanzbericht
05.01.2010 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2008 bis zum 31.12.2008
05.06.2009 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2007 bis zum 31.12.2007
08.01.2009 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2006 bis zum 31.12.2006